Privatpatienten 1. Stationäre Chefarztbehandlung Orthopädie 2. Stationäre Chefarztbehandlung Psychotherapie Aufnahmebedingungen
Zur Startseite der Wicker-Gruppe


Aufnahmebedingungen

  • Die Klinik am Homberg ist eine gemischte Krankenanstalt (Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung) mit Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 3 SGB V.
  • Die Klinik ist als beihilfefähig anerkannt. Unsere Klinik erfüllt die Voraussetzung zur Erbringung sowohl einer stationären Sanatoriumsbehandlung nach § 7 BhV als auch der stationären Krankenhausbehandlung (postoperative Behandlung) nach § 6 Absatz 1 Nr. 6 BhV.
  • Es werden stationäre Heilbehandlungen nach § 4 Abs. 5 AVB im Bereich der Psychotherapie/Psychosomatik und Orthopädie durchgeführt.
  • Die Klinik ist für die orthopädische Fachabteilung zur AHB (Anschlussheilbehandlung) und BGSW (Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung) zugelassen.
  • Vor der Aufnahme muss eine Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers vorliegen.

Sollten Sie oder Ihre Krankenkasse noch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Frau Hupfeld, Aufnahmebüro der Abteilung Psychotherapie/Psychosomatik:
Telefon 05621 793-267  
Fax 05621 793-262

Herr Kemper, Aufnahmebüro der Abteilung für konservative Orthopädie, Anschlussheilbehandlung (AHB), BGSW:
Telefon 05621 793-8 00  
Fax 05621 793-262

 

Privatpatienten

Die Aufnahme von Privatpatienten mit oder ohne Chefarztbehandlung ist in der Klinik am Homberg möglich. Die genauen Konditionen erfahren Sie durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.

Nach oben






© 1997- Wicker-Gruppe | Seite empfehlen | Seitenübersicht | Artikelübersicht | Suche | Aktualisiert am 27.01.2010